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Pflicht für Rauchwarnmelder in Wohnungen: die neuen Regeln

[LL] Bereits Anfang 2013 wurde von der Landesregierung NRW in Düsseldorf die Einführung einer Pflicht für Rauchwarnmelder beschlossen.

Die neue Regelung gilt für Neubauwohnungen seit dem 1. April 2013. Bis Ende 2016 müssen auch alle Wohnungen im Bestand mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet werden. Dabei gilt:

  • Eigentümer müssen die Erstinstallation der Warnmelder übernehmen

  • Mieter sind für Pflege, Wartung und Batteriewechsel verantwortlich

  • Geräte müssen in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren angebracht werden

Rauchwarnmelder gibt es in unterschiedlichen Varianten und kosten in der Regel zwischen 10 und 30 Euro. Es ist zu erwarten, dass Mieter mit hochwertig eingerichteten Wohnungen die häufig wenig ansehnliche Optik der Billiggeräte ablehnen werden. Streit ist damit vorprogrammiert.

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