Hausschlüssel verloren? Teurer Schadenersatz für Mieter!
[LL] Wie der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 5. März 2014 entschieden hat, muss ein Mieter Schadenersatz leisten, wenn er seinen Wohnungsschlüssel verliert und in Folge die gesamte Türschließanlage des Wohnhauses ausgetauscht werden muss. Die Kosten dafür können mehrere tausend Euro betragen.
Dabei ist allerdings zu beachten, dass der Vermieter keinen Anspruch auf den Erhalt eines Vorschusses zur Behebung des Schadens hat. Laut BGH muss der Mieter die Kosten für den Austausch der Schließanlage zwar aus Sicherheitsgründen und Missbrauchsabwehr übernehmen - dies jedoch erst, nachdem der Austausch der Anlage tatsächlich stattgefunden hat. Erst dann ist dem Vermieter ein Vermögensschaden entstanden.
Urteil vom 5. März 2014 - VIII ZR 205/13