NRW: zusätzliche Mietpreisbremse ist wahrscheinlich
[LL] Unabhängig von der geplanten Mietpreisbremse der Regierung in Berlin wird die Landesregierung NRW voraussichtlich noch im Jahr 2014 zusätzlich die Senkung der Kappungsgrenze von 20 Prozent auf 15 Prozent beschließen.
Es ist abzusehen, dass die Verordnung noch in diesem Jahr - voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte - verabschiedet und in Kraft treten wird. Betroffen sind davon mit hoher Wahrscheinlichkeit unter anderem die beiden Rhein-Metropolen Köln und Düsseldorf.
Die Kappungsgrenze dient als weitere gesetzliche Grenze zur Mieterhöhung und ergänzt bereits bestehende Instrumente, wie z.B. die ortsübliche Vergleichsmiete. Sofern die geplante neue Miete unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, kann der Vermieter diese Mieterhöhung vornehmen. Die neue Kappungsgrenze besagt jedoch, dass die Miete innerhalb von drei Jahren, von Modernisierungs- und Betriebskostenerhöhungen abgesehen, nicht um mehr als 20% (in Zukunft 15%) erhöht werden darf, auch wenn sie mehr als 20% bzw. mehr als 15% unter der ermittelten Vergleichsmiete liegt.